Wirbel um Tourismusabgabe: Darf ungleich behandelt werden, wer sein Bett selbst mitbringt?
Die um 0,50 Euro niedrigere Aufenthaltsabgabe für Campingplatz-Gäste im Gegensatz zu Hotel-Gästen, wie sie im neuen Kärntner Tourismusgesetz steht, könnte gegen den Gleichheitssatz verstoßen.