Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen

Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen Ein AfD-Kreisverband aus Rheinland-Pfalz darf ein Gemeindehaus laut einer Gerichtsentscheidung nicht für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen. Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD-Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung verweigern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Demnach hat der Kreisverband keinen Anspruch auf einen Zugang zu dem Saal. (Az.: 1 L 116/26.KO)

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